Mütterpflege - Antrag

Jena und Umgebung

Warum du dir im Wochenbett die Unterstützung durch eine Doula/Mütterpflegerin schenken solltest:

Doula | Mütterpflege – mothering the mother

emotionale Unterstützung

  • eine Doula/Mütterpflegerin bringt  eine warme, beruhigende Präsenz in dein Zuhause, hat ein offenes Ohr für alles, was dich bewegt und beschäftigt, (be-)wertet nicht
 

Alltagsbewältigung

  • kümmert sich um die Wäsche, den Einkauf, die Geschwisterkinder, hält dein Zuhause sauber und ordentlich
  • bereitet gesunde Mahlzeiten zu

 

Raum für Erholung und Heilung

  • Du kannst dich auf das Wesentliche konzentrieren: Dich und dein Neugeborenes, euren Bindungsaufbau
  • nachweislich weniger psychische Krisen nach der Geburt

 

Praktische Hilfe

  • Unterstützung beim Stillen (Grundlagenwissen) und der Pflege deines Babys
  • Tipps zur Erkennung und Reaktion auf die Bedürfnisse deines kleinen Wunders

 

Stärkung des Selbstvertrauens

  • die Unterstützung kann helfen, Ängste und Unsicherheiten zu überwinden

Die Auswirkungen dieser Unterstützung sind tiefgreifend.

Heutzutage leben wir nur noch selten umgeben von einem familiären Netz. Viel zu oft müssen Frauen viel zu schnell wieder die Kinderbetreuung, berufliche und sonstige Verpflichtungen übernehmen – ohne PartnerIn. Der gesellschaftliche Anspruch ist riesengroß.

Aber du musst das nicht alles alleine stemmen ♥. Es ist gut und richtig um Hilfe zu bitten, sich Unterstützung zu suchen und diese anzunehmen.

Du wirst nicht nur körperlich entlastet, sondern auch emotional gestärkt. Mit der Gewissheit, dass jemand an deiner Seite ist, kannst du diese nie wiederkehrende erste Zeit mit deinem Neugeborenen ganz bewusst wahrnehmen. 

Diese Zeit im Wochenbett ist nicht nur eine Zeit der Anpassung, sondern auch eine Zeit des Wachstums und der Liebe – ihr findet euch als Familie, du findest dich neu als Mutter.

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Mütterpflege Antrag

Kosten:

Als gesetzliche Grundlage dienen die §§ 24 h SGB V (Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Geburt, bis zu sechs Tage danach, zuzahlungsfrei) und 38 SGB V (Haushaltshilfe während Krankheit, typisch für das Wochenbett und die Zeit darüber hinaus, zuzahlungspflichtig).

Anspruchsvoraussetzungen: 

  • gesetzliche Krankenversicherung (bei privater musst du nachfragen)
  • mindestens ein Kind unter 12 Jahren lebt mit im Haushalt (dies gilt auch für Erstgebärende, also dein noch ungeborenes Baby zählt als Haushaltsmitglied)
  • kein anderer im Haushalt lebender Erwachsener ist da und kann ihn weiterführen. Sprich, dein Partner, deine Partnerin muss arbeiten (dazu zählt auch Homeoffice), darf keinen Urlaub oder keine Elternzeit haben, muss selber krank sein, einen anderen Wohnsitz haben oder du bist alleinerziehend.
  • ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (von deiner Hebamme, Gynäkologin, Kinderärztin, Hausarzt… ausgestellt) oder eine Erklärung über die Geburt (bei den sechs Tagen Frühwochenbett, dies kann deine Hebamme direkt ausstellen).

Den „Antrag auf professionelle Haushaltshilfe“ lässt du dir zusenden oder lädst ihn direkt auf der Website deiner Krankenkasse herunter. Ich biete auch Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung, von Anfang an!

Ich habe einen festen Stundenlohn und kann die Kosten mit den Krankenkassen bei Bewilligung dann jeweils direkt abrechnen oder du buchst mich auf privater Basis und begleichst selber meine Dienste.

Übrigens, die Zuzahlung beträgt maximal 10% täglich – zwischen 5-10€ höchstens.

Gründe für eine Antragsstellung

Häufig gestellte Fragen "Mütterpflege Antrag"

Ich melde mich zeitnah bei dir und wir treffen uns persönlich für ein ganz unverbindliches Kennenlerngespräch. Es ist wichtig, dass die Chemie und Vertrauensbasis auf beiden Seiten passt :). Wir besprechen alles Relevante.

Abgerechnet wird über die Krankenkasse. Das mache in der Regel ich ganz am Ende meiner Dienste oder monatlich. Du brauchst dich dann um nichts weiter kümmern.

Musst du zuzahlen, dann stelle ich dir monatlich noch eine Rechnung aus, die du privat begleichst.

Bei Zuzahlung werden maximal 10% der täglichen Kosten fällig (mindestens 5€, maximal 10€ pro Tag).

Zwischen Antrag und Bewilligung liegen ohne Widerspruch meist 2-5 Wochen. Mit, dann kommen noch einmal 2-4 Wochen dazu.

Hilfe kannst du bis zu 26 Wochen nach deiner Geburt beantragen. Bei geplanten Sectios, Hausgeburten oder ambulanten Geburten kannst du den Antrag auch vorzeitig stellen.

Entweder online direkt auf der Website deiner gesetzlichen Krankenkasse oder du musst ihn telefonisch anfordern über die jeweilige Servicenummer. Den Antrag füllst du dann aus und reichst ihn zusammen mit der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung ein. Die Bescheinigung kann dir ggf. auch deine Hebamme ausstellen, frag da einfach nach. Ansonsten jede andere Facharztrichtung.

Oder du kannst mich per Vollmacht mit der Antragsstellung beauftragen. Dafür gehe ich dann in Vorleistung. Das besprechen wir im Vorfeld bei Bedarf alles.

Die Kasse prüft dann deinen Anspruch.